Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 8742e070-e9f5-40dc-bf31-bb113916efb5

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Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 13T
Abgabe
in 24T
81925 München
Bayerische Versorgungskammer (München)
Projektübersicht

Die Bayerische Versorgungskammer schreibt die Verlängerung von Veeam on Premise Lizenzen aus. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Der Zuschlagskriterium ist der Preis. Es sind keine Bieter zugelassen zur öffentlichen Vergabeverhandlung. Die Eignungsanforderungen umfassen Berufshaftpflichtversicherung, Referenzen und Veeam-Zertifizierungen. Ausschlussgründe nach GWB werden geprüft. Die Angebote sind bis zum 09.02.2026, 12:00 Uhr einzureichen. Die Bekanntmachung wurde am 16.01.2026 veröffentlicht.

Verlängerung Veeam on Premise Lizenzen. IT-Infrastruktur-Wartung und -Pflege. Software-Lizenzmanagement und -Beschaffung.

Standort Projekt
Arabellastraße 33, 81925 München, DEU
Finanzen
Projektwert 1,00 €
Geschätztes Honorar 1,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Reseller Status bei Veeam mindestens "Value Added Reseller - Gold"
  • Zertifizierungen für den Vertrieb (nicht älter als 6 Monate) mindestens zwei Veeam Sales Professional "VMSP"
  • mindestens ein Veeam Technical Sales Professional "VMTSP"
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen. Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Originaltitel: Verlängerung Veeam on Premise Lizenzen
deen