Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 14T
59609 Anröchte-Effeln
Rechtsanwalt André Siedenberg (Düsseldorf)
Projektübersicht

Die Gemeinde Anröchte plant die energetische Sanierung der Sporthalle in Effeln. Das Projekt wird durch EFRE Mittel gefördert. Die Leistungen umfassen die energetische Optimierung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung technischer Anlagen. Planungsleistungen werden ab Leistungsphase 4 fortgeführt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der förderkonformen Trennung von Kosten und Leistungen. Die technischen, energetischen und förderrechtlichen Anforderungen müssen sichergestellt werden.

Energetische Sanierung einer Sporthalle. Erneuerung der Gebäudehülle und technischer Anlagen. Förderung durch EFRE Mittel. Fortführung der Planungsleistungen ab Leistungsphase 4.

Standort Projekt
59609 Anröchte-Effeln, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 500.000,00 €
HOAI - Mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und mindestens 1.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Mindestens drei Referenzen über mit dem Leistungsgenstand vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren.
  • Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers. Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeiter verfügen.
  • Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und mindestens 1.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.

Rollenqualifikationen

  • Projektleiter
  • Mitarbeiter für örtliche Bauüberwachung
Technische Details
HOAI LP4-6

Besondere Bedingungen

  • Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Anröchte-Planungsleistungen zur energetischen Sanierung der Sporthalle Anröchte Effeln Los 1b (Tragwerksplanung)
deen