Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 8820b24f-8bc5-4027-81e6-1e7b484d4f7d

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Die KI-gestützte Suche spart uns wertvolle Zeit bei der Ausschreibungsrecherche."

CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 33T
Vertragsbeginn
in 82T
74736 Hardheim
Staatl. Hochbauamt Schwäbisch Hall (Schwäbisch Hall)
Projektübersicht

Tiefbauarbeiten für Stromnetzsanierung. Die Ausschreibung umfasst Mehrfachbelegungsrohre, Kabelschutzrohre, Erdaushub für Leitungsgräben und Schachtgruben. Weiterhin werden Kabelzugschächte hergestellt und Beton- sowie Asphaltflächen abgebrochen und wiederhergestellt. Straßenleuchtenfundamente sind ebenfalls Teil des Projekts. Die geschätzte Projektlaufzeit beträgt 27 Monate. Bieter müssen mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte der letzten fünf Jahre nachweisen und einen Mindestjahresumsatz von 3 Millionen Euro erzielen. Die Angebotsfrist endet am 07.04.2026 um 10:00 Uhr.

Erdarbeiten für Stromnetzsanierung. Mehrfachbelegungsrohre ca. 2200 lfm. Kabelschutzrohre ca. 4000 lfm. Erdaushub Leitungsgräben und Schachtgruben 7.000 m³.

Standort Projekt
74736 Hardheim, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz von 3 Millionen Euro
  • 3 Referenzen für Bauprojekte derselben Größenordnung wie dieses Projekt
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
  • 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  • 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: VSVgV_Sanierung Stromversorgung Tiefbauarbeiten für Stromnetzsanierung
deen