Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Anakinra (ATC L04AC03) nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Modell, bei dem alle Unternehmen, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, einen identischen Vertrag erhalten. Der Vertragszeitraum läuft vom 01.10.2025 bis zum 30.09.2027. Ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Unterlagen müssen entweder in zweifacher Ausfertigung in Schriftform oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur über das Vergabeportal dtvp.de eingereicht werden.
Die AOK Bayern schließt im Rahmen eines Open-House-Modells nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Anakinra (ATC L04AC03) mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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