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Die AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Sofortmaßnahmen). Die öffentliche Hand hat gemäß § 2 Abs. 1 Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz Vorbildfunktion. Es werden entsprechende Anforderungen, insbesondere an die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit sowie die Verpflichtung zur unbedingten Einhaltung der abfall-, wasser-, gefahrstoff- und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen gestellt. Ausgeschrieben wird die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg - Sofortmaßnahmen Wasser als Sofortmaßnahmen des Umweltschutzes einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsmaßnahmen. Weiterer Bestandteil der Aufgabenstellung ist die Aufnahme, die Sammlung, der Abtransport und die Entsorgung von in Hamburger Gewässern natürlich und nicht natürlich verendeten Fischen. Die ausgeschriebene Leistung wird für 6 Jahre als Rahmenvereinbarung vergeben. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreinigungen. Gewässer- und Uferbereiche Hamburg. Sofortmaßnahmen Wasser.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen