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Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung dient der Regelung der grundsätzlichen Leistungsbeziehungen zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmenden. Ferner werden die Anforderungen an die einzelnen Leasingverträge sowie die Entgeltumwandlungs- und Überlassungsverträge für die Nutzung durch die Mitarbeitenden geregelt. Die Auftraggeberin schließt als Leasingnehmerin für jeden Mitarbeitenden einen Einzelleasingvertrag über das gewünschte Fahrrad mit dem auftragnehmenden Unternehmen ab. In die Leasingleistung sollen auch Zubehörteile und Nebenleistungen wie z.B. die Inspektion, Wartung und Versicherung der Fahrräder einbezogen werden. Zwischen der Auftraggeberin und den einzelnen Mitarbeitenden wird ein Entgeltumwandlungs- und ein Überlassungsvertrag geschlossen. In dem Entgeltumwandlungsvertrag sind die entsprechende Gehaltsumwandlung sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden, die bei der Nutzung des Fahrrades zu beachten sind, geregelt. Bei der Auftraggeberin sind rund 1400 Mitarbeitende beschäftigt. Pro mitarbeitender Person darf nur ein Fahrrad geleast werden. Die private Nutzung des Rades durch die Mitarbeitenden ist erlaubt. In diesem Rahmen darf der oder die Mitarbeitende die Führung und Nutzung des Fahrrades seinem oder ihrem Ehe- oder Lebenspartner überlassen. Nicht berechtigt zur Inanspruchnahme eines Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung sind Mitarbeitende, - die seitens der Auftraggeberin gekündigt worden sind, - die sich (als Tarifbeschäftigte) in der Probezeit befinden, - die in einem zeitlich begrenzten vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen, welches kürzer als die Leasingdauer ist, - deren Entgelt/Bezüge von einer Pfändung, Abtretung oder Aufrechnung betroffen sind, - die Schuldner oder Schuldnerin in einem laufenden Insolvenzverfahren sind, - die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, - die geringfügig beschäftigt sind, - die sich in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells befinden, - die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden sowie Praktikanten und Praktikantinnen. Nach einer nicht repräsentativen Befragung der Mitarbeitenden im Juli 2025 bestand bei ca. 120 Personen ein Interesse, das hier ausgeschriebene Angebot in Anspruch zu nehmen. Die maximale Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit beträgt 500 Fahrräder. Bei Erreichen der Abnahmemenge endet die Rahmenvereinbarung sofort, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das auftragnehmende Unternehmen hat die Auftraggeberin auf das Erreichen der maximalen Abnahmemenge hinzuweisen. Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (Bestell-/Rückgabevorgang, Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement, Bereitstellung eines Online-Portals) sind Bestandteile des Leistungsgegenstandes.
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadtverwaltung Castrop-Rauxel. Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings. Regelung der Leistungsbeziehungen, Anforderungen, Entgeltumwandlung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen