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Die Bundesnetzagentur benötigt für anstehende Entgeltgenehmigungsverfahren in den Jahren 2026 und 2027 sowie zur Verrechnung eines effizienten Gemeinkostenwerts im Rahmen von PKS- und ERT-Berechnungen die Ergebnisse einer Kostenstudie zu den aktuellen Gemeinkosten der TK-Unternehmen auf Basis des Branchenprozessmodells (Version 2.0). Ziel ist die Schaffung einer belastbaren Erkenntnisquelle zur Bestimmung angemessener Gemeinkostenzuschläge. Die Ausführungsfrist beträgt sechs Monate ab Zuschlagserteilung.
Die Bundesnetzagentur beauftragt eine Gemeinkostenstudie 2026 zur Bestimmung angemessener Gemeinkostenzuschläge für TK-Unternehmen auf Basis des Branchenprozessmodells (Version 2.0).
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen