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Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Bimatoprost (ausschließlich in der Wirkstärke 0,1mg/ml, ATC S01EE03). Das Verfahren dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und ist als Zulassungsmodell konzipiert, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028, zuzüglich einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Bimatoprost (0,1mg/ml, ATC S01EE03) zwischen der DAK-Gesundheit und pharmazeutischen Unternehmen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen