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Die Stadt Wolfsburg schreibt die Verwertung von Straßenkehricht aus. Die Leistung umfasst die Annahme und Auf- oder Weiterverarbeitung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03) aus dem kommunalen Einzugsgebiet. Das Material wird durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung AöR (WAS) zugeführt. Die maximale Entfernung zwischen Anfall- und Verwertungsstelle beträgt 125 km. Die geschätzte Menge beträgt ca. 2.500 Mg/Jahr. Der Auftragszeitraum ist von Mai 2026 bis April 2027, mit einer Option auf einjähriger Vertragsverlängerung bis April 2028. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Die Einreichung der Angebote ist bis zum 8. April 2026, 10:00 Uhr, möglich. Die Bietereröffnung findet nicht öffentlich statt. Die Leistung wird als Dienstleistung ausgeschrieben. Keine EU-Fördermittel. Keine elektronischen Kataloge. Elektronische Rechnungsstellung ist zulässig.
Verwertung von Straßenkehricht. AVV 20 03 03. Abfälle für Abfallwirtschaft Straßenreinigung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen