Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 8b7b9155-c46b-4761-a2aa-c4c1d36d1e06

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

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Landratsamt Ostalbkreis - Zentrale Vergabestelle (Aalen)
Projektübersicht

Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für hybriden Postversand. Der Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung einer Software zur digitalen Übermittlung von Briefen und Anlagen an den Auftragnehmer. Die Leistung umfasst Druck, Kuvertierung, Freimachung/Frankierung und logistische Abfertigung. Ebenso beinhaltet sie Versand und Zustellung von Briefsendungen in Deutschland und im Ausland. Förmliche Zustellung ist bei Bedarf enthalten. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre. Es gibt eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders geeignet. Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Angebote per Post, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.

Rahmenvertrag für hybriden Postversand. Digitale Übermittlung von Briefen, Druck, Kuvertierung, Versand. Zustellung in Deutschland und Ausland.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
  • Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
  • Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
  • Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Originaltitel: Rahmenvertrag über den hybriden Postversand beim Landratsamt Ostalbkreis
deen