Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 23T
Heute
Abgabe
in 9T
Vertragsbeginn
in 89T
28309 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Vergabe von Heizungs- und Sanitärleistungen für Neubau eines Kultur- und Freizeitzentrums. Umfasst Installationen wie Wärmepumpe, Pufferspeicher, Trinkwasserleitungen und Sanitäranlagen. Ausführungszeitraum Mai 2026 bis April 2027. Es sind mindestens 12 Arbeitskräfte und 3 vergleichbare Referenzen gefordert. Mindestumsatz von 800.000 EUR. Submission bis 02.03.2026.

Neubau eines Kultur- und Freizeitzentrums. Heizungs- und Sanitärinstallationen. Umfangreiche Rohrleitungsarbeiten und Installation von Sanitäranlagen.

Standort Projekt
Beim Sattelhof 14, 28309 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 800.000,00 €
HOAI - Mindestumsatz 800.000.- EUR
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
  • mindestens 12 Arbeitskräfte
  • mindestens 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre für Nachunternehmer.
  • Mindestumsatz 800.000.- EUR
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister
  • Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister oder Handwerksrolle

Rollenqualifikationen

  • Nachweis der Qualifikation als Heizungs- und Sanitärinstallateur
  • Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter "Überprüfungsstelle" genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Neubau KuFZ Beim Sattelhof - Heizung und Sanitär
deen