Die Stadt Trier schreibt die Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt als Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis zum 30.11.2030 aus. Gemäß Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz müssen Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung erfolgen. Aufgrund der Gefahrenabwehr ist die Einäscherung vorrangig durchzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt die Bestattungsleistungen, da die Stadt Trier keine eigenen Fachkräfte hierfür beschäftigt.
Durchführung von Bestattungen (Erdbestattungen und Einäscherungen) für das Ordnungsamt der Stadt Trier im Rahmen eines vierjährigen Dienstleistungsvertrags.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: 8c027184-442f-4ad4-a69d-e168e485aa42