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KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge ab. Dies gilt für Wirkstoffe gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Das Verfahren ist ein sogenanntes "Open-House-Verfahren". Es werden einheitliche Konditionen und ein Zugangsweg vorgegeben. Alle geeigneten Pharmaunternehmen können beitreten. Interessierte fordern Unterlagen und Vertrag an. Es finden keine individuellen Verhandlungen statt. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Beitritt oder Vertragsabschluss ist jederzeit möglich. Bei Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. Die KKH kann den Vertrag verlängern. Dies um bis zu 12 Monate. Die Verlängerung ist eine Option. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Eine weitere Verlängerung ist möglich. Die KKH ist berechtigt zu verlängern. E-Rechnungen sind erforderlich. E-Kataloge sind nicht erlaubt.