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Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Uckermark-Kaserne Prenzlau auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr. Leistungsbeginn ist der 1. Oktober 2026. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten und Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (Basissortiment). Die Preise werden jährlich angepasst. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst. Das Frühstück muss montags bis freitags als \"To-Go-Angebot\" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags mit zwei unterschiedlichen Hauptgerichten (ergänzt durch Imbissgerichte), davon ein vegetarisches oder veganes Gericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als \"To-Go-Angebot\" ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss montags bis donnerstags ab dem späten Nachmittag zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 \"Lebensmittelhygiene\" anzubieten. Vorgesehen ist zudem der Betrieb folgender Automaten durch den AN: Kaffeespezialitäten- und Heißgetränkeautomat, Kaltgetränkeautomat, Zigarettenautomat. Neben dem Kasinobetrieb ist bei Bedarf Verpflegung von anderer Seite, eine Form der Gemeinschaftsverpflegung, durch den AN anzubieten. Für Leistungen der Verpflegung von anderer Seite wird eine separate Vergütung gezahlt und ein eigener Vertrag über den Leistungsgegenstand geschlossen. Die Verpflegung von anderer Seite umfasst Mahlzeiten für bis zu 10 Verpflichtete freitagsabends, an Wochenenden und Brückentagen sowie an Feiertagen. Eine Mindestteilnehmerzahl oder ein Mindestumsatz aus der Verpflegung von anderer Seite werden nicht zugesagt. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. In der Durchführung des Vergabeverfahrens werden den künftigen Bietern Verschlusssachen der Bundeswehr zugänglich gemacht. Daher ist es als Eignungsvoraussetzung zwingend erforderlich, dass das \"Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)\" ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Gemäß dem IT-Sicherheitskonzept der Bundeswehr dürfen Dateien mit Inhalten, die als Verschlusssache \"VS - Nur für den Dienstgebrauch\" eingestuft sind, nur mit einer zugelassenen Verschlüsselung verschlüsselt per E-Mail versendet werden. Hierzu wird die Software GnuPG VS-Desktop eingesetzt. Soweit mit GnuPG VS-Desktop verschlüsselte Dateien an externe Partner außerhalb der Bundeswehr versendet werden, benötigen die Empfänger ebenfalls GnuPG (oder ein kompatibles Produkt) zum Entschlüsseln der Informationen. Eine Bereitstellung dieser Software an externe Partner durch die Bundeswehr ist nicht vorgesehen. Voraussetzung bei der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist, dass Sie die Software zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe bei dem Hersteller erworben haben. Gemäß den Vorgaben des BSI müssen VS-NfD Unterlagen mit einer durch das BSI für VS-NfD zugelassenen Verschlüsselung kryptiert werden. Die im Vorfeld benannte Software GnuPG VSDesktop verfügt über eine entsprechende BSI-Zulassung für die Verschlüsselung von VS-NfD. Andere Varianten von PGP jedoch nicht, weshalb diese nicht zur Verschlüsselung von VS-NfD genutzt werden dürfen. Somit ist GnuPG VS-Desktop in dieser Hinsicht alternativlos zur Verschlüsselung von VS-NfD.
Betrieb einer Kasino-Gastronomie. Bundeswehr-Kaserne mit Mensa. Gemeinschaftsverpflegung und Catering.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen