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Die AOK NordWest schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe aus. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Zugangsverfahrens können geeignete pharmazeutische Unternehmen Verträge abschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate mit frühestem Beginn zum 01.11.2025. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Verfahren, bei dem interessierte Unternehmen jederzeit zu den gleichen Bedingungen beitreten können.
Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK NordWest.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen