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Die AOK Bremen/Bremerhaven führt ein Open-House-Verfahren für den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe durch. Das Verfahren ist offen für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen. Die Vertragslaufzeit endet am 29.02.2028, wobei ein Beitritt jederzeit möglich ist. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Verfahren, bei dem einheitliche Konditionen gelten. Arzneimittel, die auf der BfArM-Liste für Kinderarzneimittel stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die AOK Bremen/Bremerhaven schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe aus. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können den Verträgen jederzeit beitreten.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen