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Die KKH verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Konditionen wird allen interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt angeboten. Interessierte können Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung ist die vollständige Vorlage ausgefüllter Unterlagen. Mit jedem Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag geschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt kann jederzeit erfolgen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. über Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens". Einheitliche Vertragskonditionen und Zugang. Interessierte können Unterlagen anfordern.