Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 6T
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Abgabe
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53879 Euskirchen
Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement (Euskirchen)
Projektübersicht

Die Stadt Euskirchen sucht ein Unternehmen für Schlosserarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Katholischen Grundschule Franziskus. Das Baufeld liegt im Bebauungsplan BP 24 c. Es sind verschiedene Stahlelemente wie Rankgitter, Flucht- und Stahltreppen sowie Geländer zu fertigen und zu montieren. Die Leistung umfasst auch vorbereitende Maßnahmen und Stundenlohnarbeiten. Die Ausführung soll spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung beginnen und innerhalb von 35 Werktagen abgeschlossen sein. Die Vergabe erfolgt nach VOB/B. Es gibt spezifische Anforderungen an die Bieterqualifikation, darunter Umsatzerklärung, Nachweis vergleichbarer Leistungen, Angaben zu Arbeitskräften, Registereintragungen, Erklärung zu Insolvenzverfahren, keine schweren Verfehlungen und ordnungsgemäße Erfüllung von Steuern und Abgaben. Sicherheitsleistungen sind zu erbringen.

Erweiterung der Katholischen Grundschule Franziskus. Außenanlagen mit Schlosserarbeiten. Neubau von Treppen und Gittern.

Standort Projekt
Eifelring 14, 53879 Euskirchen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
  • Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
  • Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
  • Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
  • Siehe Formblatt 124 'Eigenerklärung zur Eignung' bei den Vergabeunterlagen
  • Siehe Formblatt 523 EU -
  • über Informationen zum Bieter - Formblatt csx 59
Originaltitel: Erweiterung Franziskusschule Euskirchen, Schlosserarbeiten
deen