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Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "AOK Priomed Schlafapnoe". Ziel: Verbesserung der Behandlung von Versicherten mit Verdacht auf schlafbezogene Atemstörung. "Open-House-Modell" mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugang. Angebot für alle geeigneten und interessierten Schlaflabore in Hessen. Schlaflabor muss Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V haben. Erfüllung fachlicher Qualifikationen für Abrechnungsgenehmigung nach § 135 Abs. 1 SGB V. Nachweis Akkreditierung DGSM oder vergleichbare Fachgesellschaft oder Prüfung durch Medizinischen Dienst. Leitung durch Somnologen (DGSM) oder Arzt mit Zusatzweiterbildung Schlafmedizin. Mindestens ein Kooperationsvertrag Ärzte und ein Kooperationsvertrag Hilfsmittel. Vertragsunterlagen anfordern unter qualitaet@he.aok.de. Beitritt bis 31.12.2031 möglich. Vertrag tritt frühestens am 01.01.2026 in Kraft. Fokus auf Kooperation zwischen Hausärzten, Fachärzten, Schlaflaboren und Hilfsmittelanbietern. Verbesserung der nahtlosen Betreuung und Implementierung standardisierter Versorgungswege. Förderung nachhaltiger Behandlung und Reduzierung von Abbrüchen. Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung des Patientenmanagements. Vertragsinhalt ist nicht verhandelbar. Veröffentlichung dient Transparenz, kein öffentlicher Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben zu Verfahrensbezeichnung, Schlusstermin und Öffnung der Angebote sind fiktiv.
Besonderer Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V "AOK Priomed Schlafapnoe". Verbesserung der Behandlung von Schlafapnoe-Patienten. "Open-House-Modell" für Schlaflabore in Hessen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen