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Die AOK Hessen schreibt den Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V 'AOK Priomed Schlafapnoe' aus. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsqualität für Versicherte mit Verdacht auf schlafbezogene Atemstörungen, insbesondere obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS). Das Verfahren wird als Open-House-Modell durchgeführt, bei dem alle geeigneten Schlaflabore, die über einen Versorgungsvertrag nach § 108/109 SGB V in Hessen verfügen und die fachlichen Qualitätskriterien (DGSM-Akkreditierung oder vergleichbar) erfüllen, dem Vertrag beitreten können. Der Vertrag umfasst die Kooperation zwischen Hausärzten, Pneumologen, Schlafmedizinern und Hilfsmittelanbietern zur Optimierung der Versorgungswege und Nachsorge. Der Beitritt ist bis zum 31.12.2031 möglich, der Vertrag beginnt frühestens am 01.01.2026.
Die AOK Hessen sucht Schlaflabore für einen Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V für Patienten mit schlafbezogenen Atemstörungen. Es handelt sich um ein Open-House-Modell, bei dem qualifizierte Schlaflabore dem Vertrag beitreten können.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen