Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 45T
Abgabe
vor 10T
Heute
Vertragsbeginn
in 44T
72793 Pfullingen
Stadt Pfullingen (Pfullingen)
Projektübersicht

Neubau Rathausergänzungsgebäude und Umbau Bestandsgebäude in Pfullingen. Gewerk: Putz-, Stuck- und Malerarbeiten. Errichtung eines Rathausergänzungsgebäudes am Rande der historischen Altstadt. Das Ergänzungsgebäude schließt unmittelbar an das historische Rathaus an. Umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand bei laufendem Betrieb. Arbeiten im Neubau: 950 m2 Außenputz, 950 m2 Farbbeschichtung Silikatfarbe, 950 m2 Rillenputz, 225 m gefilzte Lisenen, Putzfaschen bei 70 Stück Segmentbogenfenstern. 1.100 m2 Innenputz als Kalkgipsputz. Ein- und Beiputzarbeiten, Putzbewehrung, Putzprofile. Arbeiten im Bestand: 150 m2 Außenputz auf Fachwerkwänden, 1.250 m2 Innenputz als Kalkgipsputz. 180 m2 Brandschutzspritzputzsystem F30 auf best. Kappendecke.

Neubau Rathausergänzungsgebäude Pfullingen. Umbau bestehendes Rathaus. Sanierung und Erneuerung haustechnischer Ausstattung. Arbeiten im Bestand bei laufendem Betrieb.

Standort Projekt
72793 Pfullingen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, über Leistungen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. KEV 179 bitte ausfüllen
  • Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigte vorgelegt. (siehe KEV 179)
  • Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, welche Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. KEV 179 bitte ausfüllen
  • Angaben zu nachfolgenden Punkten entsprechend KEV 179: - Eintragung in das Berufsregister - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung elektronisch über die Vergabeplattform bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Bitte beachten Sie hierzu auch KEV 110.2 !
Originaltitel: Neubau Rathausergänzungsgebäude und Umbau Bestandsgebäude; Gewerk: Putz- Stuck und Malerarbeiten
deen