Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Fragen
in 21T
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 105T
25840 Friedrichstadt
Amt Nordsee-Treene (Mildstedt)
Projektübersicht

Die Stadt Friedrichstadt beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Das neue Feuerwehrhaus wird an der Schleswiger Straße 27 in 25840 Friedrichstadt errichtet. Das Baufeld liegt zwischen der Schleswiger Straße und der 2023 in nördlicher Richtung neu gebauten Sporthalle. Das Baufeld (Grundstücksgröße 53.000 m2) wird von der Schleswiger Straße angefahren. Um eine ebengleiche Zufahrt von der Straße zum Gebäude zu erreichen, wird das Gelände ca. 1,00 m aufgehöht. Das Gebäude ist in Gebäudeklasse 3 kategorisiert und ist 1-geschossig und auf einer ca. 0.70 - 1.15 m dicken Stahlbetonsohle und zusätzlichen Pfählen gegründet. Eine Lagerempore in der Fahrzeughalle bildet das Obergeschoss. Ein Erweiterungsgebäudeteil wird mit einem Balkenrost anstelle einer Sohle mit hergestellt. Eine mögliche Erweiterung um einen Stellplatz ist dann später möglich ohne zusätzliche notwendige Gründungsarbeiten. Die Sohle und der Balkenrost werden aufgrund der Baugrundverhältnisse mit Stb.-Pfählen tiefgegründet. Das Gebäude wird in Massivbauweise aus KS und Verblendsteinen hergestellt und umfasst 7 Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätze. Die Dachflächen werden als Flachdächer aus Stahlbeton und Stahltrapezblech hergestellt und begrünt. Art und Umfang der Leistung: - ca. 1.300m2 Stahlbetonsohle d=70cm, teilweise d= 1,15 m teilweise mit Gefälle. WU-Beton - ca. 51 m Stb-Stützen - ca. 275 m Stb-Balken - ca. 92 m2 Stb-Wand - ca. 73 m2 Ringbalken - ca. 820 m2 Stb-Decken d= 18-24 cm - Fertigteil-Treppe - Fertigteil-Stützen 18 Stück, ca. 130 m - Fertigteil-Dachbinder 8 Stück, ca. 100 m - Fertigteil-Balken 16 Stück, ca. 64 m - ca. 112 m2 Vorgespannte Hohldielendecke - ca.170 to Betonstahl - ca. 130 m2 chemische Betonoberflächenvergütung - ca. 1.510 m2 KS-Mauerwerk verschiedene Wandstärken - ca. 595 m2 Verblendmauerwerk - ca. 2.500 m2 Gips- und Kalkzementputz

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Massivbauweise aus KS und Verblendsteinen. 7 Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätze. Flachdächer werden begrünt.

Standort Projekt
Schleswiger Straße 27, 25840 Friedrichstadt, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen (äquivalenten Umfangs) aus den letzten 5 Jahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)
  • Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)
  • Nachweis Präqualifizierung / Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Keine schweren Verfehlungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen.
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)
  • Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben etc. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Angaben Insolvenz/Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz/Liquidation
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist für zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
  • Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Originaltitel: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Stadt Friedrichstadt - Rohbauarbeiten
deen