Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Fragen
vor 55T
Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 22T
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (Hannover)
Projektübersicht

Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Beschäftigten und Bediensteten im Wege der Entgeltumwandlung. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht. Vom Land geleaste Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten zur Nutzung überlassen. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme beträgt ca. 108.900.000,00 Euro (netto), basierend auf einer geschätzten Nutzung von 15 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten. Eine Höchstmenge von 64.800 geleasten Fahrrädern wird festgesetzt. Die Vergabe erfolgt nach GWB und VgV. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Angebotsfrist endet am 09.04.2026, 10:00 Uhr. Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Besondere Vertragsbedingungen gelten, darunter die Einhaltung des Mindestlohns und ein Zuschlagsverbot gemäß Sanktions-Verordnung.

Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung. Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 108.900.000,00 €
Geschätztes Honorar 108.900.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB). -Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen. -Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Originaltitel: Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung
deen