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Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Beschäftigten und Bediensteten im Wege der Entgeltumwandlung. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht. Vom Land geleaste Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten zur Nutzung überlassen. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme beträgt ca. 108.900.000,00 Euro (netto), basierend auf einer geschätzten Nutzung von 15 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten. Eine Höchstmenge von 64.800 geleasten Fahrrädern wird festgesetzt. Die Vergabe erfolgt nach GWB und VgV. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Angebotsfrist endet am 09.04.2026, 10:00 Uhr. Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Besondere Vertragsbedingungen gelten, darunter die Einhaltung des Mindestlohns und ein Zuschlagsverbot gemäß Sanktions-Verordnung.
Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung. Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen