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Das Land Berlin beabsichtigt die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Förderung der tiefen Geothermie. Hierzu wird ein Nutzungsüberlassungsvertrag für ein Teilaufsuchungsgebiet (Spandau) geschlossen. Der Nutzer führt Bohrungen (mind. Lias, hydraulische Tests) auf eigene Rechnung durch, stellt alle Daten zur Verfügung und erhält die Anwartschaft auf eine bergrechtliche Bewilligung. Im Erfolgsfall plant und errichtet der Nutzer eine Geothermieanlage. Das Verfahren ist zweistufig und ausgerichtet an den Vorschriften für Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Es sind spezifische Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu erfüllen.
Nutzungsüberlassung von Rechten aus bergrechtlicher Erlaubnis. Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium. Bohrungen bis Lias, hydraulische Tests. Anwartschaft auf Bewilligung.
Anforderungen an den Bieter