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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC L03AB07) durch die DAK-Gesundheit.

Auftraggeber
DAK-Gesundheit
Standort
Deutschland
Abgabefrist
05.09.2029
Projektvolumen
1,00 €
Reichweite
EU-weit
Zeitplan
Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 1076T
Abgabe
in 1083T
Vergabeunterlagen zusammenfassen lassen

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Quelle: dtvp.de Veröffentlicht am: 18.09.2026 Originaltitel: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28

Projektübersicht

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung, ATC L03AB07). Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail.

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28

Standort Projekt

Deutschland

Finanzen

Projektwert 1,00 €

Eignung & Anforderungen

Anforderungen an den Bieter

  • Einreichung Angebotsschreiben
  • Anerkennung vertraglicher Maßgaben
  • Einreichung ausgefüllte Anlagen 1 und 2
  • Elektronische Einreichung per E-Mail

Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Open-House-Verfahren
  • Nicht-exklusive Rabattvereinbarung
  • Beitritt jederzeit möglich
  • Einreichung ausschließlich per E-Mail an openhouse@dak.de

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Sascha Bahlau
Sascha Bahlau
Geschäftsführer ·LOUPZ GmbH & Co. KG

Bekanntmachungs-ID: 92cf440e-d456-41b3-a25f-5cfe951ab71a

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