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Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) schreibt die Überarbeitung eines Rechtsgutachtens aus. Gegenstand ist die rechtliche Prüfung des Einsatzes von Familienhebammen und Fachkräften für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (FGKiKP) unter Berücksichtigung der bestehenden FAQs von 2015. Bieter müssen ihre Eignung durch Referenzen und spezifische Qualifikationsprofile des Projektteams nachweisen, wobei juristische Expertise im öffentlichen Recht sowie Erfahrung im Bereich der Frühen Hilfen zwingend erforderlich sind.
Überarbeitung des Rechtsgutachtens zu rechtlichen Fragestellungen beim Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP sowie der dazugehörigen FAQs von 2015.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen