Geschätztes Honorar 10.000.000,00 €
HOAI - Der Auftraggeber fordert die drei bis fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Auswahl-/Bewertungskriterien zur Teilnahme am Dialog auf (§ 18 Abs. 4 und 5 VgV). Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. *** Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. III 2 Nr. 3 im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - max. 100 Punkte möglich. *** Auswahlkriterium 2: Anzahl der eingereichten wertbaren Referenzen nach Ziffer C III 3 Nr. 6 im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - max. 65 Punkte möglich. *** Auswahlkriterium 3: Qualität der eingereichten wertbaren Referenzen nach Ziffer C III 3 Nr. 6 im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - max. 735 Punkte möglich. *** Auswahlkriterium 4: Mitarbeiterverhältnis nach Ziffer C III 3 Nr. 10a und 10b im Dokument "Anlage 0_MüK_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags KIS" gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung - - max. 100 Punkte möglich. *** Es werden mindestens drei und maximal fünf Unternehmen zur Teilnahme am Dialog zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei und maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand die erreichte Punktzahl im Auswahlkriterium Nr. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Aufforderung zum Dialog ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es keinen Lösungsvorschlag abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.