Ausschreibung

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Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 12T
Heute
Abgabe
in 19T
14480 Potsdam
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bonn)
Projektübersicht

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, auf einem Grundstück in Potsdam (Jagdhausstr. 18, 14480 Potsdam) insgesamt 135 neue Mietwohnungen zu realisieren. Dies geschieht im Rahmen einer Wohnraumoffensive zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Grundstücke wurden für eine städtebauliche Nachnutzung vorbereitet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung von 3 Doppel- und 2 Mehrfamilienhäusern (Baufeld A), Nebenanlagen und Freiflächen. Die Gebäude sind für die Wohnnutzung bestimmt und beinhalten Nebenräume zur Versorgung und technischen Erschließung. Die Herstellung muss schlüsselfertig und bezugsfertig erfolgen. Der geforderte Leistungsumfang ist in der funktionalen Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt. Besondere Eignungsnachweise wie Handelsregisterauszug, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (3 Mio. Euro), durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 5 Mio. Euro (letzte 3 Jahre), Nachweis qualifizierten Personals und Maschinen, sowie durchschnittliche Mitarbeiteranzahl von über 20 (letzte 3 Jahre) werden gefordert. Zudem sind detaillierte Qualifikationsnachweise für die Projektleitung und Projektmitarbeiter sowie mindestens zwei Unternehmensreferenzen für schlüsselfertige Bauleistungen (mind. 5,5 Mio. Euro Baukosten, nicht älter als 10 Jahre) einzureichen. Die Vergabe erfolgt nach einem gemischten Wertungssystem (Preis 60%, Qualität 40%).

Neubau von 3 Doppelhäusern und 2 Mehrfamilienhäusern. Schlüsselfertige Errichtung inkl. Nebenanlagen und Freiflächen. Bezugsfertig zur Inbetriebnahme.

Standort Projekt
Jagdhausstr. 18, 14480 Potsdam, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 5.000.000,00 €
HOAI - Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jährlich durchschnittlich mindestens 5 Mio. Euro betragen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./ M.Eng./ M.A. oder B.Sc./ B.Eng./ B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 10 Jahren Berufserfahrung (Gesamtprojektleitung)
  • Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./ M.Eng./ M.A. oder B.Sc./ B.Eng./ B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 10 Jahren Berufserfahrung (stellv. Gesamtprojektleitung)
  • Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./ M.Eng./ M.A oder B.Sc./ B.Eng./B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung (Projektmitarbeiter/-in)
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Der Bieter hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bieterauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
  • Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Eine Nachforderung von Unterlagen für qualitätsbezogene Kriterien (Projektablaufkonzept) wird gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Originaltitel: Gerneralunternehmerleistungen für den Wohnungsneubau von 3 Doppel- und 2 Mehrfamilienhäusern in der Jagdhausstr. in 14480 Potsdam, Baufeld A - VOEK 541-25
deen