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Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a zur subkutanen Injektion. Open-House-Modell, d.h. für alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen. Keine individuellen Vertragsverhandlungen, keine Exklusivität. Abnahmemenge unbekannt, keine Mindestabnahmemengen garantiert. Teilnahmeunterlagen über DTVP, Zugang zum Projektraum erforderlich. Stillschweigen über Inhalte der Teilnahmeunterlagen ist zu wahren. Kommunikation erfolgt elektronisch über DTVP. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 2. April 2026 eingereicht werden. Rabattvereinbarung endet spätestens zum 30. April 2028. Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren vorzeitig zu beenden.
Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V. Open-House-Modell. Wirkstoff Interferon beta-1a zur subkutanen Injektion. ATC-Code nach WHO: L03AB07.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen