Bekanntmachungs-ID: 95b9b69f-5af9-4e1c-bde5-6d985b062645
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungsrecherche von 6 Stunden auf unter 1 Stunde reduziert – und finden dabei sogar mehr qualifizierende Ausschreibungen."
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, schreibt die Durchführung des Winterdienstes für die Autobahnmeisterei Neumünster aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von zwei Winterdienstfahrzeugen inklusive Personal für die Strecken A7, A210 und A215. Die Leistung beinhaltet Räum- und Streueinsätze bei winterlichen Witterungsverhältnissen. Der Auftragnehmer muss eine Einsatzbereitschaft innerhalb von 60 Minuten garantieren und qualifiziertes Personal einsetzen, das Anweisungen der Einsatzleitung per Mobiltelefon umsetzen kann. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. November 2026, wobei Optionen zur Verlängerung der Winterdienstsaison bestehen.
Durchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord, entlang der A 7, A 210 und A 215 in Zuständigkeit der AM Neumünster.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere Ausführungsbeschreibung
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere Ausführungsbeschreibung