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Das Landratsamt Ilm-Kreis schreibt den zivilen Pforten- und Wachdienst für die Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Gehren aus. Die Leistungen umfassen die Sicherstellung der Zugangskontrolle, die Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen sowie die allgemeine Objektüberwachung. Der Dienst erfordert den Einsatz von zwei Bewachungskräften in der Nachtschicht (19:00 bis 06:00 Uhr) und einer Bewachungskraft in der Tagschicht (06:00 bis 19:00 Uhr). Zudem sind Ereignisse zu dokumentieren und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Der Vertrag beginnt am 01.12.2026 und läuft bis zum 01.07.2030, mit einer Option auf jährliche Verlängerung.
Ziviler Pforten- und Wachdienst für eine Gemeinschaftsunterkunft in Gehren. Der Auftrag umfasst die Zugangskontrolle, Kontrollgänge und die Objektüberwachung durch Bewachungskräfte im 24-Stunden-Betrieb.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen