Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 3T
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Abgabe
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82362 Weilheim
Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt (Weilheim)
Projektübersicht

Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt beabsichtigt, die Planungsleistungen für eine Aufstockung und Teilsanierung des Kindergartens Mariä Himmelfahrt in Weilheim zu vergeben. Das Projekt zielt darauf ab, den gestiegenen Raumbedarf durch zwei zusätzliche Gruppen und die Sanierung des mittleren Baukörpers zu decken. Die Maßnahmen sollen bautechnische, energetische, sicherheitstechnische und funktionale Mängel beheben und ein nachhaltiges Bauwerk nach aktuellen Vorschriften und Gesetzen realisieren. Die Auslagerung des Kindergartens während der Bauzeit wird geprüft. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren unter Anwendung der VgV. Die Angebotsfrist endet am 20. März 2026. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Qualität (Gewichtung 70%) und Preis (Gewichtung 30%).

Aufstockung einer Kindertagesstätte. Neubau zweier weiterer Gruppen. Teil-Sanierung des mittleren Baukörpers. Energetische und funktionale Mängel beseitigen. Nachhaltiges Bauwerk realisieren.

Standort Projekt
Admiral-Hipperstraße 13, 82362 Weilheim, DEU
Finanzen
Projektwert 110.000,00 €
Geschätztes Honorar 110.000,00 €
HOAI - Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben: - Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass - keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungsbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen. - die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung) - der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben - Anlage E_2 / Bietergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; - in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; - in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar. - Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass - im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden; - die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird; - für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und - soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung - Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen - Anlage E_5a / Nichtvorliegen "Bezug zu Russland" Erklärung, dass gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 kein Bezug zu Russland vorliegt Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern: - Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. - Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
  • Nachweis von mind. 1 öffentlich gefördertem Referenzprojekt
  • Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt mit Wärmeversorgung durch eine Wärmepumpe
  • Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt inkl. Erarbeitung von Varianten mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für Betriebskosten

Rollenqualifikationen

  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
  • Diplom-Ingenieur/in bzw. Masterabschluss Versorgungstechnik
  • Techniker/in bzw. Meister/in Versorgungstechnik mit mindestens 20 Jahren Berufstätigkeit
  • Projektleitung mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild § 55 HOAI Anlagengruppen 1-3 und 7-8
  • Stellvertretende Projektleitung mit mind. 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild § 55 HOAI Anlagengruppen 1-3 und 7-8
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
  • Angebote dann zwingend auszuschließen, wenn sie nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen. Dies betrifft insbesondere Angebote - die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV). - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV). - in welchen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV) - bei welchen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV).
  • Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung innerhalb der durch den Auftraggeber festgelegten angemessenen Frist nachzureichen.
  • Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bieter sind daher zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
  • Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst die Leistungen der LPH 1-4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5-7, sowie optional und in Abhängigkeit der Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Leistungen der LPH 8, optional die LPH 9. Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte mit einem zeitlichen Versatz von mehreren Monaten sein. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Originaltitel: WEIKI_HLS offenes_verf
deen