Die DAK-Gesundheit schreibt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Baclofen (ATC M03BX01, ausgenommen orale Darreichungsformen) aus. Ziel ist der Abschluss von Rahmenrabattverträgen mit möglichst vielen pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen eines Zulassungsmodells. Der Vertrag läuft vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028, mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten, sofern die Unterlagen bis zum 5. Kalendertag des Vormonats eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Baclofen (ausgeschlossen orale Darreichungsform), ATC M03BX01. Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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