Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 68T
65321 Heidenrod OT Grebenroth
Rheingau-Taunus-Kreis (Bad Schwalbach)
Projektübersicht

Der Rheingau-Taunus-Kreis plant die grundhafte Sanierung. Es handelt sich um die Ortsdurchfahrt Heidenrod OT Grebenroth. Zusätzlich wird die weitere untere Infrastruktur saniert. Die Ingenieurleistungen umfassen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Vermessungsleistungen und SiGeKo-Leistungen sind ebenfalls Teil des Auftrags. Die Vergütung für Verkehrsanlagen richtet sich nach §§ 45-48 HOAI. Die Honorarzone für Verkehrsanlagen ist III unten. Die anrechenbaren Kosten für Verkehrsanlagen betragen 543.900,00 € netto. Die Vergütung für Wasseranlagen richtet sich nach §§ 41-44 HOAI. Die Honorarzone für Wasseranlagen ist III unten. Die anrechenbaren Kosten für Wasseranlagen betragen 240.000,00 € netto. Die Vergütung für Abwasseranlagen richtet sich nach §§ 41-44 HOAI. Die Honorarzone für Abwasseranlagen ist III unten. Die anrechenbaren Kosten für Abwasseranlagen betragen 370.000 € netto. Grundleistungen und besondere Leistungen werden beauftragt. Vermessungs- und SiGeKo-Leistungen werden analog beauftragt. Beabsichtigt ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 - 9 als Gesamtvergabe. Der Auftraggeber behält sich eine Teilung in 3 Leistungsabschnitte vor. Dies gilt bei technischen und genehmigungsspezifischen Unwägbarkeiten. Auch eine stufenweise Beauftragung ist möglich. Eine Vergabe in mehreren Losen ist nicht beabsichtigt.

Sanierung von Ortsdurchfahrt und Infrastruktur. Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Wasser/Abwasser. Vermessung und SiGeKo-Leistungen werden beauftragt.

Standort Projekt
65321 Heidenrod OT Grebenroth, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.153.900,00 €
HOAI - Für den Leistungsumfang - STRAßE - des Rheingau-Taunus-Kreises richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45 - 48 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 48 Abs. 5 Anlage 13.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 543.900,00 € netto veranschlagt. Für den Leistungsumfang - WASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 240.000,00 € netto veranschlagt. Für den Leistungsumfang - ABWASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 370.000 € netto veranschlagt.
Eignung

Rollenqualifikationen

  • Projektleiter mit Erfahrung
  • Stellvertreter mit Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Bietergemeinschaften zugelassen
Originaltitel: Planungsleistungen, Ingenieur
deen