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Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beabsichtigt den Abschluss eines neuen Vertrags gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Teststreifen. Vertragsgegenstand ist die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten der AOK Bayern. Leistungserbringer oder Verbände, die Interesse an einem Vertragsabschluss haben, können ihre Interessensbekundung an den Fachbereich Arzneimittelmanagement der AOK Bayern richten. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB handelt und kein exklusiver Status vergeben wird. Die Laufzeit des Projekts ist auf 4 Jahre angelegt.
Die AOK Bayern beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die mehrkostenfreie Versorgung ihrer Versicherten mit Teststreifen. Es handelt sich um eine Interessensbekundung für Leistungserbringer zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen