Ausschreibung

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RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
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30823 Garbsen
Stadt Garbsen (Garbsen)
Projektübersicht

Ausschreibung für Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte. Das Grundstück bleibt in städtischer Hand. Investor kann selbst betreiben oder mit Träger kooperieren. Einrichtung für fünf Gruppen mit 2 Krippen- und 3 Kindergartengruppen. Nach 25 Jahren geht die Einrichtung in das Eigentum der Stadt über. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren zu ändern oder aufzuheben, falls der Zahlungsstrom EUR 9.585.000 netto überschreitet. Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Die Bindefrist beträgt 73 Tage. Zuschlagskriterien sind Leistung (70%) und Preis (30%).

Neubau und Betrieb einer Kindertagesstätte. Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Investor kann selbst betreiben oder Bietergemeinschaft bilden.

Standort Projekt
30823 Garbsen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 9.585.000,00 €
Nach RBBau - Die Preisobergrenze liegt bei EUR 9.585.000 netto über 25 Jahre.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis über die Errichtung mindestens einer Kindertagesstätte in den letzten 5 Jahren (Fertigstellung zwischen 2020-2025)
  • Nachweis über den Betrieb mindestens einer Kindertagesstätte in den letzten 5 Jahren (2020 - 2025)
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 10.000.000 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Nachweis über mindestens 2-3 festangestellte Mitarbeiter mit Qualifikation im Bereich Bau/Projektmanagement/Betrieb von Kitas
  • Erklärung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens: - Personenschäden: 5.000.000 EUR pro Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR pro Schadensfall
  • Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbarem Register
  • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (z. B. Insolvenz, schwere Verfehlungen, Korruption)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen.
  • Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
  • Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
  • Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten.
  • Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
  • - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
  • - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
  • - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
  • Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden.
  • Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
  • Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.
  • Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
  • Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist.
  • Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
  • Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern und den tatsächlichen Entwicklungen anzupassen oder zu beenden.
  • Der Auftraggeber behält sich zudem vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens der niedrigste angebotene nominale Zahlungsstrom über 25 Jahre einen Betrag von EUR 9.585.000 netto übersteigt (Preisobergrenze, Aufhebungsvorbehalt).
  • In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Originaltitel: Stadt Garbsen - Bau- und Betriebsvertrag KITA Im Stühe
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