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Die Berliner Wasserbetriebe schreiben eine Rahmenvereinbarung für die Tätigkeit eines Betriebsbeauftragten für Grundwasser nach § 64 WHG aus. Der Leistungsumfang beinhaltet die Überwachung der Baugrubenwiederherstellung, die Prüfung und Überwachung von Wasserhaltungsmaßnahmen, die Gefahrenabwehr, die Kommunikation mit den zuständigen Wasserbehörden sowie die Dokumentation und Erstellung von Abschlussberichten. Die Laufzeit beträgt insgesamt 48 Monate, unterteilt in zwei Beauftragungsstufen. Die verantwortlichen Personen müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
Rahmenvereinbarung für die Tätigkeit eines Betriebsbeauftragten für Grundwasser gemäß § 64 WHG. Die Leistungen umfassen die Überwachung von Baugrubenwiederherstellungen, Wasserhaltungsmaßnahmen, Gefahrenabwehr sowie die Kommunikation mit Wasserbehörden.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen