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Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Fentanyl in der Darreichungsform Sublingualtabletten und Lutschtabletten (ATC N02AB03) nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen, einen identischen Vertrag erhalten. Der Vertragsbeginn ist ab dem 01.02.2026 möglich, die Laufzeit endet am 31.01.2028. Ein Beitritt ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt entweder schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder elektronisch über das Vergabeportal dtvp.de.
Die AOK Bayern schließt im Rahmen eines Open-House-Modells nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Fentanyl (Sublingualtabletten und Lutschtabletten, ATC N02AB03) mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen