Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Teilnahme
in 36T
89073 Ulm
Stadt Ulm - Zentrale Vergabestelle VOB (ZVOB) (Ulm)
Projektübersicht

Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 des Neubaus eines Leitstellengebäudes und Anpassung der Räumlichkeiten für die Feuerwehr. Angebotseinreichung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Kommunikationsplattform ist die Vergabeplattform. Der Auftraggeber ist die Stadt Ulm. Das Projekt ist für KMU geeignet. Der Zuschlag erfolgt nach einem Kriterienmix aus Preis, Lösungsskizze, Projektabwicklung und Personalkonzept. Die Frist für die Angebotsabgabe ist der 09.04.2026. Es handelt sich um eine Dienstleistung.

Neubau Leitstellengebäude. Anpassung Räumlichkeiten Feuerwehr. Objektplanung Gebäude und Innenräume.

Standort Projekt
89073 Ulm, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 700.000,00 €
HOAI - Die Angebote sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform (http://my.vergabe.rib.de bzw. iTWO tender) in Textform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden nicht im Verfahren berücksichtigt. Die Kommunikation während der Angebotsphase erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (http://my.vergabe.rib.de bzw. iTWO tender).
Eignung

Rollenqualifikationen

  • Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 42 Abs. 1 VgV. Zudem sind die Voraussetzungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetztes sowie die Sanktionen der EU gegen Russland einzuhalten. Der Bieter hat hierzu entsprechende Angaben zu machen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage nach Erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). Hilft die Auftraggeberin der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Originaltitel: Objektplanungsleistungen - Hauptfeuerwache Ulm, Neubau eines Leitstellengebäudes und Anpassungen der Räumlichkeiten für die Feuerwehr
deen