Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 30T
Vertragsbeginn
in 70T
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Polizei Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Ausschreibung von Laboruntersuchungen auf Blutalkohol und psychotrope Wirkstoffe. Der Auftraggeber ist die Polizei Bremen. Die Leistung ist von einem Labor zu erbringen, das nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist und regelmäßig an zertifizierten Ringversuchen teilnimmt. Es werden mindestens drei vergleichbare Referenzen gefordert. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2028 mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr. Die Angebotsöffnung findet elektronisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Angebotsfrist endet am 20. Februar 2026.

Laboruntersuchungen Alkohol/psychotrope Stoffe. akkreditiertes Labor mit regelmäßiger Teilnahme. nach DIN EN ISO / IEC 17025.

Standort Projekt
. ., DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Labor mit regelmäßiger Teilnahme an zertifizierten Ringversuchen
  • 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden.
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
  • Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden.
  • Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
  • Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Originaltitel: Laboruntersuchungen Alkohol/psychotrope Stoffe, V0006/2026, Polizei Bremen
deen