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Die Techniker Krankenkasse (TK), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Handelskrankenkasse (hkk) verfolgen das Ziel, Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Diese Verträge beziehen sich auf bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Das Verfahren ist als Open-House-Verfahren konzipiert, bei dem individuelle Verhandlungen nicht geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Exklusivität wird den Vertragspartnern nicht zugesichert. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend frühestens am 01.10.2025 und endend spätestens am 30.09.2027. Ein Beitritt zum Verfahren ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich. Alle weiteren Details sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Rabattverträge für pharmazeutische Wirkstoffe. Vertragsschluss im Open-House-Verfahren. Einheitliche Konditionen ohne Exklusivität.