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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk schreiben Open-House-Rabattverträge für den Wirkstoff Eltrombopag (feste orale Darreichungsformen) aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern. Die Verträge dienen der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf und Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, beginnend ab dem 01.10.2025. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich.
Open-House-Rabattverträge für den Wirkstoff Eltrombopag (feste orale Darreichungsformen) für die Krankenkassen TK, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen