Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 9b0c6fbf-5b76-4f54-963c-b9e92a07c0b2

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 24T
Heute
Abgabe
in 6T
Vertragsbeginn
in 65T
28329 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Ausschreibung von Rohbauarbeiten für die Wilhelm Leuschner Schule. Es handelt sich um eine 3-zügige Grundschule im Ganztagsbetrieb. Die Arbeiten umfassen erweiterte Rohbauarbeiten, Abbrucharbeiten und Gerüstarbeiten. Die Sanierung des Gebäudes ist Teil des Projekts. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Elektronische Angebote sind zulässig. Es gibt keine EU-Fördermittel. Die Zuschlagskriterien sind rein preisbezogen. Die Angebotsfrist endet am 27.02.2026 um 10:00 Uhr. Die Fristen für Rügen betragen 10 Kalendertage.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule im Ganztagsbetrieb. Erweiterte Rohbauarbeiten, Abbrucharbeiten und Gerüstarbeiten. Sanierung des Gebäudes.

Standort Projekt
28329 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI - 1.000.000,00€ netto
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §6a EU Nr. 3a VOB/A 2019
  • Mindestumsatz 1.000.000,00 EUR
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019)
  • Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)
  • Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)

Rollenqualifikationen

  • mindestens 10 Arbeitskräfte
  • 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Davon mind. 1 Referenz eines öffentlichen Auftraggebers und 1mind. 1 Referenz eines Sanierungsobjektes
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Unternehemen, dass ein Interesse am Auftrag hat und Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Wilhelm Leuschner, Rohbau
deen