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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die AOK Rheinland/Hamburg schreibt ein Open-House-Verfahren zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V aus. Ziel ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Verbandmitteln und PEG-Verbandsets. Es handelt sich um nicht-exklusive Verträge, die allen geeigneten Unternehmen offenstehen. Ein Vertragsabschluss ist jederzeit zu einheitlichen Bedingungen möglich. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Die Einreichung der Teilnahmeunterlagen erfolgt postalisch.
Abschluss nicht-exklusiver Open-House-Verträge zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen