Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
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07747 Jena
Universitätsklinikum Jena (Jena)
Projektübersicht

Rahmenvertrag für die Entsorgung von gefährlichen und klinikspezifischen Abfällen. Umfasst die Übernahme, den Transport, die Verwertung und die gesetzeskonforme Beseitigung verschiedener Abfallarten von den Standorten des Universitätsklinikums Jena. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren mit elektronischer Einreichung der Angebote. Kriterien für die Vergabe sind Preis (80%) und Konzept (20%). Es werden Nachweise als Entsorgungsfachbetrieb, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung und ein Personal- und Entsorgungskonzept gefordert. Die Angebotsfrist endet am 08.04.2026.

Rahmenvertrag für Entsorgung von gefährlichen und klinikspezifischen Abfällen. Der Vertrag umfasst die Übernahme, den Transport, die Verwertung und Beseitigung verschiedener Abfallarten. Ziel ist die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Abfallentsorgung.

Standort Projekt
Am Klinikum 1, 07747 Jena, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
  • Der Bieter verfügt über eine gültige Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung und wird diese soweit notwendig im Auftragsfall auf die geforderten Haftungssummen von 1 Mio. EUR für Personen- / 250.000 für Sachschäden je Schadensfall anpassen.
  • Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten analogen Leistungen mit Bezeichnung und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum und Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Ansprechpartners AG für 3 Referenzen
  • Personal- und Entsorgungskonzept laut Leistungsbeschreibung - Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb durch aktuelles Zertifikat - elektron. Entsorgungsnachweise für alle im Preisblatt (Seite 1) aufgeführten Abfälle - Zertifikate über die Baumusterprüfung der für die Entsorgung vorgesehenen Behälter - Nachweis über den Abfall-/Gefahrgutbeauftragten durch namentliche Nennung mit Urkunde

Rollenqualifikationen

  • Entsorgungsfachbetrieb
  • Nachweis über den Abfall-/Gefahrgutbeauftragten
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Entsorgung gefährlicher und klinikspezifischer Abfälle
deen