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Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Diese Verträge gelten für den Wirkstoff Teriparatid. Das Verfahren ist ein Open-House-Verfahren. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Verträge enden spätestens am 30.04.2028. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern wird ein Vertrag geschlossen. Die Voraussetzungen sind in Anlage 4 zum Vertrag aufgeführt. Eine Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen ist erforderlich. Die Bestätigung erfolgt in elektronischer Form gemäß § 126a BGB. Dieses Verfahren ist keine Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Die Bekanntmachung dient der Information interessierter Unternehmer. Die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind Formularvorgaben. Es findet keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen statt. Die Kommunikation erfolgt über die genannte E-Mail-Adresse und das Vergabeportal. Telefonnummern sind ohne Funktion. Rabattarzneimittel müssen zum Ersten eines Kalendermonats gemeldet werden. Die Meldung in die Apothekensoftware ist nur bis zum dritten des Vormonats möglich. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist erforderlich. Alternativ ist der Vertrag im Original zu versenden. Eine gescannte Kopie ist parallel per E-Mail zu senden. Es gilt das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs.