Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 9c12570d-f013-4a00-ae0c-3f81b24ac89d

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 49T
Vertragsbeginn
in 334T
Landkreis Freising, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Projektübersicht

Der Auftrag umfasst die Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf der MVV-Regionalbuslinie 664. Die Leistung beinhaltet den Linienverkehr zwischen Pfaffenhofen/Schweitenkirchen und Freising (S) (R) und zurück. Es werden ca. XXX XXX Nwkm/a erwartet. Die Ausschreibung sieht die Beschaffung von 6 Neufahrzeugen (12 m Niederflur oder Low-Entry Überland) vor. Die Route umfasst ca. 42 Haltestellen. Der geschätzte Wert liegt zwischen 11.664.000 und 12.960.000 EUR netto. Die Laufzeit beträgt 96 Monate, beginnend am 13.12.2026 bis zum 09.12.2034. Die Vergabe erfolgt nach einem offenen Verfahren. Elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich. Die Angebotsfrist endet am 03.03.2026 um 12:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 31.05.2026. Die Vergabe berücksichtigt Betriebskosten (75%), garantierte Zeit für Ersatzfahrzeuge (5%), zusätzliche Fahrzeugqualität (10%) und den Zeitpunkt für die Lieferung von Neufahrzeugen (10%).

Personenbeförderung auf der MVV-Regionalbuslinie 664. Betriebskosten sind ein Hauptkriterium bei der Vergabe.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 12.282.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG.
  • Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
  • Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Originaltitel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 664
deen