Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 25T
Fragen
vor 2T
Heute
Abgabe
in 6T
Vertragsbeginn
in 39T
03149 Forst (Lausitz)
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung (Forst (Lausitz))
Projektübersicht

Die Stadt Forst (Lausitz) schreibt die Unterhaltspflege für kommunale Grünflächen aus. Das Projekt ist in acht Lose unterteilt. Die Leistung umfasst die Pflege verschiedener Grünflächen gemäß den beigefügten Leistungsverzeichnissen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Bieteranfragen sind ausschließlich über die elektronische Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Es sind verschiedene Nachweise und Erklärungen erforderlich, darunter Steuerbescheinigungen, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweise über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist vertraglich zu vereinbaren. Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders geeignet.

Standort Projekt
Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz), DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabever-stöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Originaltitel: Unterhaltungspflege kommunale Grünflächen
deen