Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 35T
Vertragsbeginn
in 95T
60311 Frankfurt
Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Erneuerung der Lüftungsanlage der Kunsthalle Schirn. Austausch der Gebäudehülle. Schadstoffsanierung, Lüftungsanlagen-Erneuerung, Brandschutzklappen-Einbau. 3 Untergeschosse, 3 Vollgeschosse. Leistungen umfassen RLT-Geräte, Ventilatoren, Kühl-/Wärmetauscher, Kanäle, Rohre, Klappen, Isolierung. Demontagearbeiten sind ebenfalls enthalten.

Neubau der Lüftungsanlage Schirn. Austausch und Erneuerung der Gebäudehülle. Schadstoffsanierung, Lüftungsanlagen-Erneuerung, Brandschutzklappen-Einbau.

Standort Projekt
Bendergasse 7, 60311 Frankfurt, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§46 VgV | § 6a EU VOB/A Absatz 3)
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 VgV | § 6a EU VOB/A Absatz 2)
  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§44 VgV | § 6a EU VOB/A Absatz 1
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
  • Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Originaltitel: Schirn Lüftungsinstallation
deen