Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Teilnahme
in 30T
Vertragsbeginn
in 366T
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (München)
Projektübersicht

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG vergibt ein 110-kV-Kabelreha-Projekt. Das Projekt umfasst den Umspannwerk Stadelheim (UW STA) und das Umspannwerk Perlach (UW PER). Es beinhaltet die Lieferung und Verlegung von 4295m 110-kV-Dreileiterkabel. Weiterhin sind 7 Verbindungsmuffen, 1 Aufteilkopf und 3 XEV Size 4 zu liefern. Die Montage dieser Komponenten ist ebenfalls Teil des Auftrags. Die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge und Angebote sind ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen sind über https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen zum Download verfügbar. Eine Freischaltung im Lieferantenportal ist für die elektronische Einreichung erforderlich. Die Auswahl der Bewerber basiert auf den eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen. Voraussetzung ist die fristgerechte und vollständige Einreichung sowie der Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Bewerbergemeinschaften müssen alle Mitglieder benennen und einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen.

Neubau der Stromversorgung in München. Dieses Projekt beinhaltet die Lieferung und Verlegung von 110-kV-Rohrkabeln. Es umfasst Materiallieferung und Montage von Verbindungsmuffen und Aufteilköpfen.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Art des Referenzobjekts mit Angaben zur Art der Maßnahme, zum Ausführungsort sowie dem Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu wesentlichen Mengen und Leistungskennwerten, zur Auftragssumme sowie zum Ausführungszeitraum.
  • Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von: ca. 2.000.000 € €
  • Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
  • Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer).
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
  • Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Originaltitel: SV-JWA-260218-002 - TW - 110 kV Kabelbau - Projekt UW STA - UW PER_Reha Teil 2
deen