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Die AOK NordWest schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe aus. Das Verfahren richtet sich an alle geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen. Es werden einheitliche Vertragskonditionen und ein einheitliches Zugangsverfahren angewendet. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2026, die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Es handelt sich nicht um ein klassisches Vergabeverfahren im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU, sondern um ein offenes Vertragsangebot zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.
Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens für diverse Wirkstoffe durch die AOK NordWest.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen