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Die AOK PLUS schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das Angebot 'Gesunder Rücken' aus. Interessierte Unternehmen, die die fachlichen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen erfüllen, können einen Teilnahmeantrag einreichen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen endet spätestens zum 31.12.2029. Die Leistungserbringung erfolgt in Sachsen, Thüringen oder grenznah. Es werden keine Mindestabnahmemengen garantiert. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention für das AOK PLUS-Angebot 'Gesunder Rücken' im Rahmen eines Open-House-Modells.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen